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   LAG Baden-Württemberg, 17.10.1990 - 12 Sa 98/89   

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https://dejure.org/1990,4648
LAG Baden-Württemberg, 17.10.1990 - 12 Sa 98/89 (https://dejure.org/1990,4648)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.1990 - 12 Sa 98/89 (https://dejure.org/1990,4648)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 (https://dejure.org/1990,4648)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unrichtige Tatsachenbehauptungen; Abmahnung; Pauschale Vorwürfe; Berufliches Fortkommen; Personalakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1
    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte - Ungenauigkeit des Vorwurfs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

    a) sie entweder pauschale Vorwürfe enthält, sie weder hinreichend genaue zeitliche Angaben noch nähere Einzelheiten und Umstände der angesprochenen Vorfälle aufweist (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.1990 - 12 Sa 98/89, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 25; LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.1991 - 11 Sa 82/91, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 29),.
  • LAG Köln, 12.08.2005 - 4 Sa 412/05

    Entfernung einer teilweise unbestimmten und unbegründeten Abmahnung aus der

    Eine Abmahnung ist deshalb bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Baden Württemberg, 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 - LAGE § 611 Abmahnung Nr. 25; zu entsprechenden Bestimmtheitsanforderungen bei Abmahnungen in anderen Rechtsgebieten vgl. z.B. Amtsgericht Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94 - MM 1996, 82, wonach das Bestimmtheitserfordernis für eine Abmahnung des Vermieters es u.a. erfordert, dass in dem Abmahnschreiben angegeben ist, wann das behauptete vertragswidrige Verhalten des Mieters stattgefunden haben soll; vgl. ferner OLG Stuttgart, 08.02.1984 - 2 W 87/83 - WRP 1984, 439, wonach eine wettbewerbsrechtlich ausreichende Abmahnung nicht vorliegt, wenn das Abmahnschreiben die konkrete Verletzungshandlung zu weit verallgemeinert).
  • LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13

    Außerordentliche Kündigung; Entfernung von Abmahnungen; ordentliche Kündigung;

    Dabei ist eine Abmahnung bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Köln 12.08.2005 - 4 Sa 412/05 - Juris; LAG Baden Württemberg 17.10.1990 - 12 Sa 98/89 - Juris).
  • ArbG Herne, 07.03.2007 - 4 Ca 3415/06

    Angestellte Lehrkraft, Kopftuch, Abmahnung

    Eine Abmahnung ist deshalb bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.1990, Az.: 12 Sa 98/89, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 25; LAG Köln, Urteil vom12.08.2005, Az.: 4 Sa 412/05, juris).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte

    Genauso wie unrichtige Tatsachenbehauptungen sind in einer Abmahnung enthaltene pauschale Vorwürfe, die weder hinreichend genaue zeitliche Angaben noch nähere Einzelheiten und Umstände der angesprochenen Vorfälle, wie etwa Ort, beteiligte Personen und Ähnliches, sowie bei Beanstandungen der Arbeitsleistung als mangel- oder fehlerhaft keinerlei inhaltliche Angaben zu der Bezugsgröße der verlangten fehlerfreien Arbeitsleistung enthalten, dazu geeignet, den Arbeitnehmer entsprechend in seinem beruflichen Fortkommen zu behindern (vgl. LAG Baden-Württemberg 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 - LAGE BGB § 611 Abmahnung Nr. 25).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 170c/02

    Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte eines Oberarztes;

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  • ArbG Berlin, 03.06.2009 - 27 Ca 4832/09

    Fristlose Kündigung des Fußballspielers Patschinski durch den 1. FC Union Berlin

    Eine Abmahnung ist deshalb bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind (LAG Baden Württemberg, 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 - LAGE § 611 Abmahnung Nr. 25; zu entsprechenden Bestimmtheitsanforderungen bei Abmahnungen in anderen Rechtsgebieten vgl. z.B. Amtsgericht Neukölln, 12.10.1995 - 4 C 503/94 - MM 1996, 82, wonach das Bestimmtheitserfordernis für eine Abmahnung des Vermieters es u.a. erfordert, dass in dem Abmahnschreiben angegeben ist, wann das behauptete vertragswidrige Verhalten des Mieters stattgefunden haben soll; vgl. ferner OLG Stuttgart, 08.02.1984 - 2 W 87/83 - WRP 1984, 439, wonach eine wettbewerbsrechtlich ausreichende Abmahnung nicht vorliegt, wenn das Abmahnschreiben die konkrete Verletzungshandlung zu weit verallgemeinert).
  • ArbG Frankfurt/Main, 11.12.2008 - 1 Ca 6488/08

    Kündigung für unhöflichen Hotelportier?

    Eine Abmahnung ist deshalb auch bereits dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn die darin enthaltenen Vorwürfe teilweise pauschal und undifferenziert sind ( LAG Baden Württemberg , Urteil vom 17. Oktober 1990 - 12 Sa 98/89 - LAGE § 611 Abmahnung Nr. 25).
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